Ich habe die Zusage für die KfW 40 Förderung, muss aber den Bauunternehmer vor Baubeginn wechseln. Der Haustyp bleibt und wird durch einen anderen Bauträger realisiert. Frage: Habe ich weiterhin Anrecht auf KfW-Auszahlung?
Sofern sich am Gebäude nichts ändert und Sie alle im Antrag angegebenen Werte wie geplant erreichen, sollte der Förderung nichts im Wege stehen. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie hier von Ihrem Energieberater, der die Bestätigung zum Antrag erstellt hat und die Planung im Detail kennt.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die förderbaren Kosten nachträglich nicht mehr nach oben korrigieren können. Steigen die Ausgaben durch den Firmenwechsel, erhalten Sie dadurch unter Umständen nicht die volle Förderung.
Den Antrag zurückziehen und neu stellen ist in diesem Fall eher nicht zu empfehlen, da Sie eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten müssen, wenn Sie den identischen Antrag erneut stellen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.