Seit dem 01.01.2023 ist bei Einzelmaßnahmen auch wieder die Förderung bei Eigenleistung bzw. Material möglich. Ist dies nur bei ab 01.01.2023 gestellten Anträgen möglich oder auch bei Maßnahmen, die in 2022 beantragt und bewilligt wurden, jedoch noch nicht abgeschlossen sind?
Ausschlaggebend für Bedingungen und Konditionen bei der Förderung ist immer das Antragsdatum. Von der Förderung für Eigenleistungen profitieren Sie daher nur, wenn Sie den Antrag ab 01. Januar 2023 gestellt haben. Sie können einen bestehenden Antrag zurückziehen und neu stellen, um die Mittel für sich zu nutzen. Wichtig ist, dass Sie dafür mit den entsprechenden Maßnahmen noch nicht begonnen haben dürfen. Außerdem gilt eine Sperrfrist, wenn Sie bereits bestätigte/freigegebene Mittel für eine Maßnahme nach der Stornierung erneut beantragen.
Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengestellt.