Die Frage ist bestimmt schon öfter gestellt worden. Ein Bauherr möchte aus Kostengründen selbst die zweite Schale des Mauerwerks bei einer Sanierung des Bestandes erstellen. Seit diesem Jahr gilt ja: Förderantrag für einen Zuschuss muss nach der Einholung eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags gestellt werden.
Sehr wichtig: Das galt früher als Ausschluss. Dieser Lieferungs-/Leistungsvertrag muss die aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthalten, sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung. Das Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Wie gehe ich nun speziell in diesem Fall bei der Beantragung einer Einzelmaßnahme an Mauerwerk und Geschossdecken vor? Ich bedanke mich recht herzlich für die Beantwortung meiner Frage und spreche auch ein großes Kompliment für euer Engagement aus.
Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung erforderlich (siehe 1.7 FAQ zum BEG). Ist zumindest ein Handwerker am Vorhaben beteiligt, empfehlen wir, den Vertrag mit diesem zu schließen, um die Vorgabe des Fördergebers zu erfüllen.