Ich habe im August 2022 eine Förderung für eine Einzelmaßnahme "Heizungstausch" beantragt, um eine Wärmepumpe einbauen zu lassen. Diese würde im November auch genehmigt. Nun möchte ich jedoch Eigenleistung einbringen. Seit dem 1.1.2023 haben sich die Förderungsbedingungen dahin geändert, dass Material bei Eigenleistung förderfähig ist.
Muss ich die erste Bewilligung widersprechen oder ein Verzicht aussprechen? Gibt es anschließend eine Sperrfrist, da die gleiche Maßnahme erneut beantragt wird?
Um Fördermittel für Eigenleistungen beantragen zu können, müssen Sie den laufenden Förderantrag stornieren. Anschließend gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten, bevor Sie Fördermittel für die neue Heizung erneut beantragen können. In dieser Zeit können sich Konditionen und Förderbedingungen ändern.