Wie sieht es bei der Förderung von Material bei einer Teilsanierung aus, wenn ein Nachweis (keine Rechnung) von einem Fachunternehmer über den fachgerechten Einbau vorliegt? Alles in Zusammenarbeit mit dem EEE. Das müsste doch auch gehen, oder? Sonst müsste ein selbstständiger Maurer ja einen anderen Maurer beauftragen, sein Haus zu isolieren und zu verklickern (bzw. z.B. nur den Giebel).
In diesem Fall erhalten Sie keine Fördermittel für die Sanierung. Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Maßnahmen, die Sie mit einer Rechnung belegen müssen. Es ist allerdings möglich, Material selbst zu bestellen und den Fachhandwerker mit der Umsetzung zu beauftragen. In diesem Fall erhalten Sie Fördermittel für Material und Handwerksleistung. Eine weitere Ausnahme gibt es für alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238). Diese können Bauleistungen selbst erbringen und die Kosten als aktive Eigenleistung erfassen.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.
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