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Expertenrat

Bekomme ich die Förderung der Wärmepumpe bei Eigenleistung auch für die Fußbodenheizung?

Frage von Julia F. am 15.02.2023 

Die BEG fördert seit diesem Jahr wieder die Eigenleistung. Da ich gelernter Heizungsbauer bin, möchte ich meine Wärmepumpe selbst einbauen. In diesem Zug montiere ich im gesamten Haus eine Fußbodenheizung. Auch diese würde ich selbst montieren.

Durch Firmen sollen lediglich die Inbetriebnahme der Wärmepumpe, der hydraulische Abgleich und der Einbau des Estrichs durchgeführt werden.

Nun steht unter 1.7 zum Thema Eigenleistung: "Wird eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden. Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Bei Eigenleistungen von Privatpersonen sind die mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig.“„Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung nach Nr. 1.3.“

Zählen Fußbodenheizung und Estrich als Umfeldmaßnahme und wird nun nicht gefördert? Wie schaut es auch mit Lohnkosten der Heizungsfirma bei der Inbetriebnahme aus? Dürfen diese auf der Rechnung auftauchen bzw. wird diese gefördert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen schließt bei Eigenleistungen Umfeldmaßnahmen nach Punkt 1.3 des Infoblatts explizit aus. Dazu gehören vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Sanierung. Als Beispiel sind Leistungen wie Montage, Installation, Einweisung, Baustelleneinrichtung sowie Demontage aufgeführt. Für diese erhalten Sie keine Förderung. Da es sich unserer Auffassung nach auch bei dem nachträglichen Einbau der Fußbodenheizung um eine Umfeldmaßnahme handelt, können Sie die dafür anfallenden Kosten aller Voraussicht nach ebenfalls nicht bei der Förderung der Wärmepumpe angeben, wenn Sie die Heizung selbst einbauen.

Da Umfeldmaßnahmen auch dann nicht gefördert werden, wenn Sie Arbeiten nur teilweise selbst durchführen, ist eine Förderung von Einregulierung und Inbetriebnahme hier ebenfalls nicht möglich.


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