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Expertenrat

Wer darf Leistungen bei der Förderung von Eigenleistungen abnehmen?

Frage von Benedikt K. am 26.03.2023 

Man kann ja mittlerweile auch Eigenleistung in Form von Materialkosten fördern lassen. Das muss ja dann nur ein Handwerksmeister/Energieberater abnehmen. Nur wo finde ich eine Liste welches Gewerk was abnehmen darf? Teilweise überschneiden sich Gewerke ja auch. Tischlermeister machen ja z. B. auch Innenausbau und Innendämmung, dürfen die dann auch z. B. Multipor-Dämmung "abnehmen"..?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWK sind die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bei der Förderung von Eigenleistungen durch einen Energie-Effizienz-Experten oder durch ein berechtigtes Fachunternehmen zu bestätigen. Zugelassene Energieberater finden Sie dabei in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Berechtigte Fachunternehmen sind alle Betriebe, die Arbeiten im entsprechenden Gewerk gewerblich anbieten.

Nachlesen können Sie das zum Beispiel in Punkt 3 j der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Fachunternehmer: Personen bzw. Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind;"

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