Die Neuerung gilt aber nur für Neuanträge ab dem 01.01.23, oder könnte ich in meinem KfW-461-Antrag (Antragsdatum 01.07.2021) ebenfalls auf Förderung des eigeneingebauten Materials pochen?
Nein. Bei bestehenden Förderanträgen, die vor dem 01. Januar 2023 gestellt wurden, ist eine Förderung von Eigenleistungen nicht möglich. Möchten Sie diese nutzen, müssen Sie den Antrag stornieren und neu stellen. Das funktioniert jedoch nur, wenn Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben. Stellen Sie einen identischen Antrag erneut, ist außerdem eine Sperrfrist von 6 Monaten zu berücksichtigen.