Ich bewohne ein Haus, das mir mein Onkel überschrieben hat. Er hat Nießbrauchrecht und vermietet es mir. Bin ich damit noch antragsberechtigt im Sinne von "Eigentümer, der das Haus selbst nutzt"?. Im Prinzip bin ich ja gleichzeitig Eigentümer und Mieter.
In dieser speziellen Konstellation ist eine Förderung der Heizung vermutlich möglich. Denn Sie sind Eigentümer (Nachweis im Grundbuchauszug) und bewohnen das Haus selbst (Nachweis Haupt-/Erstwohnsitz mit Meldebescheinigung). Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie von den Sachbearbeitern der KfW, die den Fall individuell prüfen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.
Geht es um Fördermittel für Arbeiten am Haus (alles außer Heizungstausch), können Sie die Mittel ohne Weiteres beantragen. Denn dazu müssen Sie kein Eigentümer oder Selbstnutzer sein.
Weitere Informationen zum Thema geben wir in den Beiträgen: "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.