Ich hätte eine Frage zur Fassadensanierung. Mein Bauherr hat einen Bungalow gekauft, welcher 3 verschiedene Fassadentypen aufweist: sowohl zweischaliges Mauerwerk (ungedämmt mit Hinterlüftungsebene), einen Teil der Fassade mit Putzausführung (ungedämmt) und einen Teil der Fassade als Vorhangfassade mittels Schiefertafeln (teilweise gedämmt). Wie sieht das nun zwecks der Fassadensanierung aus? Die Vorhangfassade (soll vollständig rückgebaut werden) und die Putzfassade möchte der Bauherr als WDVS mit entsprechend förderfähigem U-Wert einheitlich ausführen. Den Klinker möchte der Bauherr jedoch erhalten. Ist es möglich, das zweischalige Mauerwerk mit entsprechend förderfähiger Einblasdämmung zu dämmen und den Rest der Fassade als WDVS? Oder führt diese Aufteilung eventuell zu einer Förderproblematik?
Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die Fassadendämmung mit WDVS beantragen. Im ersten Fall gibt es keine U-Wert-Anforderungen. Sie müssen aber Einblasdämmstoffe der WLG 035 oder besser verwenden. Bei den mit WDVS gedämmten Bereichen gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K als Voraussetzung.
Wie Sie die Förderung der Fassadendämmung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.