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Expertenrat

Können Maßnahmen zum Einbruchschutz auch in 3-Familienhäusern gefördert werden?

Frage von Manfred N. am 19.01.2017 

Ich bin Besitzer eines 3-Familien-Hauses (2 bauseitig angelegte Wohnungen und ein später zusätzlich ausgebautes Dachgeschoss) und möchte in der von mir selbst bewohnten, unteren Etage Fenster und Türen einbruchsicher nachrüsten lassen. Gibt es hier eine Möglichkeit der Förderung durch die KfW oder scheitert das an der Klausel "2-Familien-Haus"? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über das KfW-Programm 455 werden Zuschüsse tatsächlich nur für Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern gezahlt. Eine Alternative bietet eventuell die Kreditvariante über das KfW-Programm 159. Hier bekommen Sie bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit ab einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent. Die Förderung muss vor dem Beginn der Maßnahme bei Ihrer Hausbank beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber "Einbruchschutz".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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