Wir haben eine Wohnung in einem 3-Familienhaus vermietet (2. Eigentümer besitzt 2 Wohnungen). Hier muss das Eingangstor wegen Einbruchschutz erneuert werden. Ist dies von der KfW förderfähig?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Austausch von Türen und Toren nur dann, wenn diese zum Wohnhaus gehören. So gibt es Fördermittel zum Beispiel für Wohnungstüren, Hauseingangstüren und Garagentüren sowie -tore, wenn ein Zugang von der Garage in das Wohnhaus führt.
Zur Auswahl stehen dabei einmalige Zuschüsse in Höhe von 10 bis 20 Prozent für Mieter, Ein- und Zweifamilienhaus- sowie Wohnungsbesitzer (KfW-Programm 455-E) sowie zinsgünstige Darlehen für alle Sanierer (KfW-Programm 159).
Wie die Mittel richtig zu beantragen sind, erklären wir im Beitrag "KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz". Darüber hinaus bieten wir Ihnen in Kürze auch ein Förder-eBook mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, Tipps und wichtigen Hinweisen an.