Ich besitze ein Zweifamilienhaus, welches vermietet ist. Wir haben eine gemeinsame Veranlagung bei der Einkommenssteuer. Wird für die BAFA-Förderung nur das zu versteuernde Einkommen von mir für die Immobilie berücksichtigt oder zählt das zu versteuernde Einkommen inkl. meines Mannes mit dazu?
Bei der BEG-Förderung vom BAFA kommt es in aller Regel nicht auf das zu versteuernde Einkommen an. Das ist nur relevant, wenn es um die Heizungsförderung oder den Ergänzungskredit geht. Bei letzterem können Sie durch die Vermietung (ganz oder teilweise) nur den KfW-Kredit 359 ohne Sonderkonditionen nutzen. Das Einkommen ist hier nicht anzugeben.
Bei der Heizungsförderung der KfW ist das Einkommen nur für den Einkommensbonus wichtig. Diesen können Sie für die selbst genutzte Wohneinheit im Zweifamilienhaus nutzen, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt. Relevant ist dabei der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Einen Einkommensnachweis benötigen Sie dabei von allen zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Ist Ihr Mann in der Immobilie gemeldet, zählt sein Einkommen also auch.
Wichtig zu wissen: Nutzen Sie keine der Wohneinheiten im Haus selbst, können Sie den Einkommensbonus nicht beantragen.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.