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Expertenrat

Muss ich das Einkommen meines verstorbenen Mannes beim Einkommensbonus zur Heizungsförderung angeben?

Frage von Katrin M. am 24.01.2025 

Mein Jahreseinkommen liegt unter 40.000 €. Mein Mann ist Ende 2022 verstorben. Ich muss bei dem Antrag ja die letzten 3 Jahre angeben und im Jahr 22 lagen wir über den 40.000 €. Wie wird das dann berechnet? Spielt das eine Rolle?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um den Einkommensbonus, kommt es auf das Einkommen aller relevanten Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung an. Ihrer Frage nach zu urteilen, berücksichtigt der Fördergeber das Einkommen nur anteilig, da andere Werte nicht zur Verfügung stehen. Die KfW bestätigt das und gibt an: "Da der Ehemann vor Antragstellung verstarb, werden die zu versteuernden Einkommen der relevanten Jahre zur Hälfte berücksichtigt."

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