Wird ein Energiebedarfsausweis im Rahmen der Heizungsförderung KfW 458, 459 als Umfeldmaßnahme mit gefördert? In den Richtlinien steht unter Punkt 6.1.6, dass es förderbar im Rahmen der energetischen Fachplanung ist. Oder bezieht sich der Punkt auf den iSFP?
Hintergrund: Die Heizlastberechnung und der hydraulische Abgleich, bei denen man schon detaillierte Hüllenteile aufnimmt, werden ja als Teil der Fachplanung mit gefördert. Der Energieausweis nach Heizungstausch ändert sich und es würde sich anbieten, diesen gleich mit auszustellen.
Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir gehen also davon aus, dass Sie die Leistung im Rahmen der Fachplanung und Baubegleitung auch gefördert bekommen. Der zusätzliche Aufwand ist in der Regel gering, da die benötigten Daten an diesem Punkt in der Regel bereits in Softwarelösungen eingegeben wurden.
Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Experten der KfW. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/539 9013.