Die KfW-Bank hat unseren Antrag auf Förderung eines KfW55 Hauses abgelehnt, da der Energieberater, der die Planung gemacht hat, derselbe ist, wie derjenige, der die BnD erstellt hat. Ist dies grundsätzlich nicht zulässig?
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen Experten, der auch die BnD erstellt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie diesen vorhabenbezogen, gegenüber den bauausführenden Unternehmen unabhängig beauftragen.
Das BMWK schreibt weiter: "Ist die Energieeffizienz-Expertin bzw. der -Experte (1) angestellt beim Antragsteller (auch Contractor) oder (2) angestellt bei einem ausführenden Bau- oder Handwerksunternehmen (zum Beispiel
Fertighausbauer), deren Produkte und Leistungen nach einer von den Durchführern anerkannten Gütesicherung definiert und überwacht werden, gilt: Die Leistungen der Energieeffizienz Expertin bzw. des -Experten werden als Teil der umgesetzten Maßnahme mit dem entsprechenden Fördersatz der Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Maßnahme gefördert. Es können keine gesonderten Kosten für
die energetische Fachplanung und Baubegleitung zum Fördersatz von 50 % angesetzt werden."
Ohne die Umstände im Detail zu kennen, ist Ihr Fall aus der Ferne nicht ohne Weiteres zu beurteilen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, das Thema mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.