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Expertenrat

Unser Energieberater verweigert mitten im Vorhaben die Zusammenarbeit. Dürfen wir ihn ersetzen?

Frage von Marcello L. am 12.01.2023 

Es schreibt ein verzweifelter Bauherr, der auf der Suche nach Erfahrungen, Meinungen und Ratschläge für die Lösung seines Problems sucht.
Folgende Sachlage: Wir waren Besitzer und Bewohner eines freistehenden Einfamilienhauses, welches wir abgebaut (nicht abgerissen!) haben, damit an selber Stelle ein energieeffizientes Gebäude in Effizienzstufe 40 EE aufgebaut werden kann. Auf der Suche einer dazu passenden Förderung hatten wir bei der KFW gefragt, ob sich unser Vorhaben als Neubau oder Sanierung einstufen lässt. Die Antwort war, dass die Einstufung nicht durch die KFW, sondern durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Baugenehmigung erfolgt (vgl. auch Punkt 3.2 der BEG FAQ). Tatsächlich hatte das Bauamt die Einstufung als Sanierung bestätigt. Daraufhin haben wir:

  • den Bauantrag gestellt und die Genehmigung erhalten
  • eine Baufinanzierung abgeschlossen
  • alle Verträge mit den entsprechenden Dienstleistern abgeschlossen
  • eine BzA vom Energie-Experten erstellen lassen
  • eine Förderung bei der KFW beantragt (Programm 461 - Wohngebäude Zuschuss) und die Zusage erhalten.

6 Monate nach der Zusage und nach dem die Bestandsimmobilie bereits abgebaut wurde, meldet sich der Energie-Experte zurück und verweigert die weitere Betreuung des Vorhabens mit der Begründung, dass er das Vorhaben nicht als Sanierung sieht und er im Falle einer nachträglichen Prüfung durch die KFW die Haftung nicht übernehmen möchte.

Dies ist nun eine Katastrophe! Wir haben nicht nur unsere "alten" 4 Wände verloren, sondern können ohne Förderung die gesamten Kosten des Vorhabens nicht mehr tragen.

Wir fragen uns nun, ob der Experte überhaupt das Recht hat, sich zurückzuziehen und ob wir ihn durch einen anderen "ersetzen" dürfen, damit auf der Basis der bestehenden Dokumentation und dem umgesetzten Vorhaben eine BnD erstellt werden kann.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ihren Ausführungen zur Folge haben Sie vermutlich alles richtig gemacht. Ihr Energieberater kannte das Projekt von Anfang an und wusste, worauf er sich einlässt. Ob es sich nun um einen Vertragsbruch handelt und welche Konsequenzen dieser für Ihren Energieberater hat, kann nur ein Anwalt für Vertragsrecht beurteilen. Sie haben aber in der Regel die Möglichkeit, einen neuen Energieberater einzusetzen. Sprechen Sie dazu mit dem zuständigen Sachbearbeiter der KfW. Ansprechpartner erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 9007.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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