x
Expertenrat

Kann ich einen Antrag zur Förderung der Energieberatung ohne Sperrfrist neu stellen?

Frage von Steffen S. am 02.10.2024 

Ist es möglich, einen Antrag für die Energieberatung zurückzuziehen und neu zu stellen ohne Sperrfrist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich sein, die Förderung zu stornieren und erneut zu beantragen. Haben Sie bereits Fördermittel für die Energieberatung erhalten, gilt eine Sperrfrist von 4 Jahren, bevor Sie erneut einen Antrag stellen können.

Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung für die Energieberatung". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo