Ist es möglich, einen Antrag für die Energieberatung zurückzuziehen und neu zu stellen ohne Sperrfrist?
In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich sein, die Förderung zu stornieren und erneut zu beantragen. Haben Sie bereits Fördermittel für die Energieberatung erhalten, gilt eine Sperrfrist von 4 Jahren, bevor Sie erneut einen Antrag stellen können.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung für die Energieberatung". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.