Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit der Beantragung eines iSFPs bei der BAFA. Der Kunde lebt im Haus seiner Mutter. Die Mutter ist auch Hauseigentümerin. Kann ich bei der Beantragung des iSFPs den Namen des Sohnes eintragen, da er auch die Sanierungsmaßnahmen finanziert - oder muss seine Mutter als Eigentümerin im Antrag stehen?
Fördermittel für die Energieberatung für Wohngebäude können nicht nur Eigentümer in Anspruch nehmen. Auch Nießbrauchberechtigte sowie Mieter und Pächter gehören zur Zielgruppe der staatlichen Förderung. Dementsprechend können Sie vermutlich auch den Namen des Sohns im Förderantrag angeben. Ähnlich verhält es sich bei der BEG-Förderung. Auch diese gibt es für Eigentümer, Nießbrauchberechtige und Mieter sowie Pächter.
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