Ich habe eine Frage zu Ihrem Artikel bezüglich KfW-Kredit 358. Bei einem EFH mit Einliegerwohnung fällt die Kreditmöglichkeit 358 weg, nur noch 359. Wieso ist das der Fall, denn diese Wohnung wird von mir selbst als Abstellräume bzw. für die Enkel zum Spielen genutzt – d. h., ich lebe hier alleine und nutze die Gesamtfläche. Seit wann ist dies offiziell bekannt, da mich mein Energieberater bei Antragstellung nicht darauf hinwies?
Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus – Wohngebäude (Produktnummer 358):
- Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Einfamilienhauses oder von Sondereigentum einer
WEG sind [Auszug]
Durch die Einliegerwohnung handelt es sich baurechtlich nicht mehr um ein Einfamilienhaus. Sie erfüllen die Vorgabe dadurch nicht mehr und können daher nur die KfW-359-Förderung beantragen. Hier sind die Zinssätze höher.
Enthalten war die Info bereits im ersten Merkblatt zum Programm von August 2024.