Ich bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses, in dem ich auch selbst wohne. Der andere Teil ist vermietet. Ich möchte an dem von mir bewohnten Teil eine energetische Sanierung der Fassade durchführen. Kann dafür der Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358 in Anspruch genommen werden (Jahreseinkommen unter 90000 und Zuwendungsbescheid BAFA vorhanden)?
Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn in diesem Fall zählt das Haus als Mehrfamilienhaus, für das Sie nach Rücksprache mit der KfW den Kredit 359 in Anspruch nehmen können. Eine verbindliche Auskunft bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern der KfW, die Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9010 erreichen.
Update vom 14.08.2024: Die KfW beschreibt den Fall inzwischen auch in der Rubrik "So funktioniert’s" auf der Programmseite des Ergänzungskredits. Unter der Überschrift "Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses" ist hier zu lesen: "Vorhaben von Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern von bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhäusern können nur über den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (359) finanziert werden.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Zusatzantrag für den Einkommensbonus und/oder den Klimageschwindigkeitsbonus gestellt haben, können keinen eigenen Antrag für den Ergänzungskredit stellen."
Der letzte Punkt betrifft Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eigentümern. In diesen lässt sich der KfW-Kredit 359 nur für das Gesamtgebäude stellen.