Kann bei einer bereits bestehenden BzA die Summe für Baubegleitung geändert werden?
Der Förderung für Fachplanung und Baubegleitung ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen und nach der Beantragung nicht mehr nach oben korrigierbar. Eine Ausnahme besteht innerhalb der Widerspruchsfrist von vier Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides. In diesem Zeitraum können Sie die Kosten der Förderung anpassen.
Für individuelle Antworten auf Fragen zu Ihrem Fördervorhaben empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Die Förderbank KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 5399 002. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.