Nach Fertigstellung eines EFH Neubau fordert ein Gewerk (Fenster) von mir 250 € zzgl. Mwst. für die Ausstellung einer Fachunternehmererklärung. Ist das Gewerk berechtigt, diese Forderung zu stellen, oder muss es mir die Bescheinigung kostenlos ausstellen?
Mit der Fachunternehmererklärung bestätigt das Handwerksunternehmen, dass die jeweiligen Arbeiten gemäß den Förderanforderungen umgesetzt wurden. Ob Betriebe die für die Förderung unabdingbare Leistung in Rechnung stellen können, ist unseres Wissens an keiner Stelle gesetzlich geregelt. Unserer Auffassung nach darf der Betrieb Ihnen die entsprechende Rechnung also vorlegen.
Entscheidend sind aber auch Gegebenheiten, die Sie im Auftrag geklärt haben. Ob das einer zusätzlichen Rechnung widerspricht, kann nur ein Anwalt für Bau-/ oder Vertragsrecht nach individueller Prüfung beurteilen.