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Expertenrat

Darf die Fachunternehmererklärung für die Förderung etwas kosten?

Frage von Igor Z. am 11.03.2023 

Nach Fertigstellung eines EFH Neubau fordert ein Gewerk (Fenster) von mir 250 € zzgl. Mwst. für die Ausstellung einer Fachunternehmererklärung. Ist das Gewerk berechtigt, diese Forderung zu stellen, oder muss es mir die Bescheinigung kostenlos ausstellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit der Fachunternehmererklärung bestätigt das Handwerksunternehmen, dass die jeweiligen Arbeiten gemäß den Förderanforderungen umgesetzt wurden. Ob Betriebe die für die Förderung unabdingbare Leistung in Rechnung stellen können, ist unseres Wissens an keiner Stelle gesetzlich geregelt. Unserer Auffassung nach darf der Betrieb Ihnen die entsprechende Rechnung also vorlegen.

Entscheidend sind aber auch Gegebenheiten, die Sie im Auftrag geklärt haben. Ob das einer zusätzlichen Rechnung widerspricht, kann nur ein Anwalt für Bau-/ oder Vertragsrecht nach individueller Prüfung beurteilen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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