Wo oder wie beantrage ich Förderung für meine Außendämmung?
Fördermittel für die Fassadendämmung erhalten Sie in Form von Zuschüssen, Darlehen mit Tilgungszuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere beantragen Sie online über die BAFA-Webseite für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darlehen mit Tilgungszuschüssen erhalten Sie über das KfW-Programm 261. Diese sind bei Ihrer Hausbank zu beantragen. Nach einem kurzfristigen Förderstopp ist das aktuell leider nicht möglich. Wir gehen davon aus, dass der Bund neue Mittel für das Programm bereitstellt, sodass Sie Förderkredite bald wieder aufnehmen können.
Zuschüsse und Darlehen sind vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträge mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste zu beantragen. Anders verhält es sich beim Steuerbonus für die Sanierung: Diesen können Sie rückwirkend über ihre Steuererklärung geltend machen. Einen Energieberater benötigen Sie dazu nicht.
In allen drei Fällen ist die Beauftragung eines Fachhandwerkers Pflicht. Eigenleistung fördert der Staat aktuell nicht mehr.
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