Es geht um die Dämmung einer Fassade. Der Keller ist mit Heizkörpern versehen und zur Hälfte im Erdreich. Dieser wird allerdings nicht genutzt und die Heizkörper sind überflüssig. Jetzt wollen wir die Fassade dämmen und fördern lassen, aber nur bis kurz unterhalb der Kellerdecke. Ist dies für die Förderung zulässig oder muss der Keller mit gedämmt werden, weil er theoretisch zur beheizten Fläche gehört?
Nein, das ist nicht nötig. Sie können Fördermittel für die gedämmten Bauteile beantragen, sofern Sie die Mindestkosten erreichen (2.000 Euro brutto) und die technischen Vorgaben erfüllen. Möglich wäre es sogar, Fördermittel für die Fassadendämmung nur an einer Hausseite zu beantragen.
Wichtig ist, dass Sie die Anträge rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA stellen. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.