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Expertenrat

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster?

Frage von Rolf S. am 21.10.2021 

Ein Haus (1972 gebaut, mit 32er Hohl-Lochziegel) soll jetzt im Wohnzimmer und Schlafzimmer zur Sonnenseite neue Fenster bekommen. Bisher gab es eine Doppelverglasung, jetzt lt. Angebot 3-fach Verglasung WERU Klima Therm Ug 0,7 W (i307001). Angebot liegt vor, Lieferung erst 2022, Preis € 5486,00. Frage: Was darf ich als Förderung erwarten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung für neue Fenster liegt bei 20 Prozent. Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahme vor, bekommen Sie sogar 25 Prozent Förderung für die neuen Fenster. Wählen können Sie dabei grundsätzlich zwischen einmaligen Zuschüssen und Darlehen mit Teilschuldenerlass. 


Wichtig ist jedoch, dass Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Die Fenster müssen dazu insgesamt einen U-Wert von 0,95 W/m²K erreichen. Dabei handelt es sich um den Uw-Wert. In Ihrer Frage haben Sie den Ug-Wert angegeben, welcher die energetische Qualität der Scheiben beschreibt). Außerdem sollte der U-Wert der neuen Fenster schlechter sein, als der Wert umliegender Bauteile, um Feuchteprobleme zu verhindern. Erfüllen Sie diese Vorgabe nicht und sind Feuchteprobleme zu erwarten, schaffen Sie mit einer dezentralen Lüftung Abhilfe. Ob das erforderlich ist, erfahren Sie aus dem Lüftungskonzept von Ihrem Energieberater.

Die Mittel sind vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Darlehen) zu beantragen. Dazu benötigen Sie auch die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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