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Expertenrat

Bekommen wir eine BAFA-Förderung für neue Fenster in unserem Haus?

Frage von Ulla W. am 25.10.2022 

Unsere Holzfenster sind 45 Jahre alt. Wir planen, alle Fenster zu erneuern in Kunststofffenster mit Doppelverglasung. Angebot über 20.000 € liegt bereits vor. Besteht die Möglichkeit, hierfür einen Zuschuss der BAFA zu bekommen. Wenn ja, wie hoch wäre dieser? Welche Schritte müsste ich unternehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

BAFA-Zuschüsse für neue Fenster erhalten Sie in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Dazu müssen Sie die Mittel rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahme beantragen. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen" erklären wir, wie das funktioniert. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir Ihnen unseren Förder-Service für neue Fenster

Wichtig ist außerdem, dass die Fenster hohe Anforderungen an den U-Wert erfüllen. Bei konventionellen Fenstern liegt der Grenzwert bei 0,95 W/m²K - diesen erreichen Sie mit 2-Scheiben-Verglasung vermutlich nicht. Entscheiden Sie sich stattdessen für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, genügt ein U-Wert von 1,1 W/m²K - bei Ertüchtigung, Sonderverglasung oder Baudenkmalen sind höhere Werte zulässig.


Für die Beantragung der Fenster-Förderung benötigen Sie die technische Projektbeschreibung (TPB) eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste. In diesem Zuge prüft der Experte, ob Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen.

Erfüllen Sie die Vorgaben nicht, steht mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen eine Alternative zur Verfügung. Mit dieser können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.

 
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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