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Expertenrat

Welche Kosten der neuen Fenster sind förderbar?

Frage von Wolfgang B. am 09.05.2023 

Ein Angebot von 2 Fenstern 3-fach Verglasung Ug-Wert: 0,6W/(m²K). Der Endbetrag ist 8683,66 € einschließlich einer senkrechten Markise und sämtlicher Nebenkosten. Was ist förderfähig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Erfüllen Sie die technischen Mindestanforderungen der Fördergeber, sind alle Kosten förderbar. Wichtig ist dabei jedoch der U-Wert des gesamten Fensters (Uw), der bei maximal 0,95 W/m²K liegen darf. Entscheiden Sie sich für eine Sonderverglasung (einbruchhemmend etc.) ist ein Grenzwert von 1,1 W/m²k zulässig.

Kommt die Förderung der neuen Fenster infrage, können Sie zwischen BEG-Zuschuss und Steuerbonus wählen. Der BEG Zuschuss liegt bei 15 bis 20 Prozent und ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit der Bestätigung eines Energieberaters zu beantragen. Nutzen Sie den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie nachträglich 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Möglich ist das verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren ohne Energieberater.

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen, mit dem Sie 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen können. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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