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Expertenrat

Wie kann ich Fördermittel für neue Fenster beantragen und was ist dabei zu beachten?

Frage von Viktoria T. am 29.10.2025 

Ich habe mir ein Haus als Eigentum geholt. Hier werden alle Fenster im Haus getauscht. Ein Angebot für Fenster liegt uns bereits vor.Wie kann ich hier eine Fensterförderung beantragen? Worauf genau muss ich hier achten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen und die technischen Vorgaben erfüllen. Im Allgemeinen müssen die Fenster dabei einen U-Wert von 0,95 W/m²K aufweisen. Bei Spezialfenstern (Einbruchschutz etc.) sind auch etwas höhere/schlechtere U-Werte zulässig. Ob Sie die Vorgaben erfüllen, geht aus den Angeboten der Fachfirmen hervor.

Beachten Sie, dass der U-Wert neuer Fenster nicht besser sein sollte, als der U-Wert der umliegenden Wände. Denn dann könnte Feuchtigkeit zuerst an den Wänden kondensieren und zu Schimmel führen. Sind die Fenster etwas schlechter, ist das nicht der Fall. Dann bildet sich Feuchtigkeit zunächst sichtbar am Glas und Sie können richtig lüften. Sind die Fenster besser als die Wände und Sie möchten dennoch nicht darauf verzichten, schaffen Sie mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung (zentral oder dezentral) Abhilfe.

Neben Zuschüssen in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie vor Maßnahmenbeginn mit einem Energieberater beantragen, können Sie im selbst genutzten Eigentum auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen.

Wie Sie die Zuschuss-Förderung für neue Fenster richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Vergleichs-Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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