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Expertenrat

Gibt es eine Förderung für neue Fenster im kaum sanierten Altbau?

Frage von Kerstin O. am 27.04.2023 

In einem kaum saniertem Altbau (36er- und 24er-Ziegelmauerwerk) habe ich noch mehrere mehrflügelige Fenster mit Einfachverglasung. Eine Dämmung der Außenhülle ist finanziell in der nächsten Zeit nicht zu stemmen. Ist es richtig, dass ich beim Austausch der alten Fenster (U-Wert sicher bei 5) keine Steuerförderung erhalten kann, da die neuen Fenster höchstwahrscheinlich auf jeden Fall einen höheren U-Wert als die Außenhülle haben werden (vermutlich 1,3 oder 1,1)? Oder müsste ich jetzt quasi Fenster mit einem U Wert von ca. 1,8 oder mehr einbauen lassen, um steuerlich absetzen zu können? Gibt es die überhaupt noch? Lüftung würde mechanisch erfolgen, in anderen Räumen des Hauses keine Probleme bei neueren Fenstern. Da mehrflügelige Holzfenster relativ teuer sind, wäre eine steuerliche Förderung sehr angebracht. Kein Denkmalschutz vorhanden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für neue Fenster erhalten Sie unabhängig vom Zustand des Gebäudes immer dann, wenn der U-Wert der Fenster bei 0,95 W/m²K oder darunter liegt. Entscheiden Sie sich für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster ist ein U-Wert von 1,1 W/m²K zu erreichen und im Denkmal gilt ein Grenzwert von 1,4 W/m²K (bzw. 1,6 W/m²K bei echten glasteilenden Sprossen).

Der U-Wert der Wand ist für die Förderung grundsätzlich nicht relevant. In Bezug auf die Bauphysik ist er jedoch zu beachten. Liegt er über dem U-Wert neuer Fenster, kann es unbemerkt zur Kondensation und zur Bildung von Schimmel kommen. Um dem entgegenzuwirken, sind häufig lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Das heißt: Mit einem entsprechenden Lüftungskonzept (zum Beispiel mechanische Lüftung) könnten Sie auch bessere Fenster einbauen und Fördermittel beantragen.

Ob sich das in Ihrem Fall umsetzen lässt, kann nur ein Energieberater vor Ort beurteilen. Dieser erstellt dazu ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6.

Erfüllen die neuen Fenster die Anforderungen zur Förderung nicht, können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen und zumindest 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten steuerlich gelten machen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das funktioniert.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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