Unser Fertighaus ist 47 Jahre alt und wir haben vor ein paar Jahren einen Teil der Fenster erneuert. Allerdings war aus bautechnischen Gegebenheiten nur eine Doppelverglasung möglich. So würde es ja nun wieder sein. Würden wir also wieder leer ausgehen?
Voraussetzung für die Förderung der neuen Fenster ist ein U-Wert bon 0,95 W/m²K. Entscheiden Sie sich für Fenster mit Sonderverglasung (Schallschutz, Einbruchschutz etc.), genügt ein U-Wert von 1,1 W/m²K. Erreichen Sie diesen mit den neuen Fenstern, haben Sie ein Anrecht auf die staatlichen Fördermittel.
In vielen Fällen ist es dabei auch unabhängig von der Fassade möglich, bessere Fenster einzubauen. Achten Sie dann aber besonders auf die Lüftung. Unter Umständen sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig, um trotz dichter Hüllflächen für einen ausreichenden Feuchteausgleich zu sorgen.
Erreichen Sie die vorgegebenen U-Werte nicht, können Sie die Fördermittel nicht beantragen. Verfügbar ist dann nur der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Nehmen Sie diesen in Anspruch, können Sie 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das funktioniert.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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