Expertenrat

Wann stelle ich Anträge zur Förderung der Fenster?

Frage von Peter A. am 25.10.2021 

Muss beim Tausch von Wohnfenstern im Keller und Dachfenstern der Antrag auf Förderung von 20 % vor oder nach ausgeführter Arbeit und Erhalt der Rechnung gestellt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung für den Austausch der Fenster beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Haben Sie diesen Zeitpunkt bereits verpasst, können Sie nachträglich nur den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Mit diesem setze Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von 3 Jahren von der Einkommensteuer ab. Die technischen Vorgaben unterscheiden sich nicht von der BEG-Förderung, dafür benötigen Sie hier keinen Energieberater.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo