Im Energieausweis gem. §79ff. GEG vom 20.7.2022 beschreibt der Energieberater in seinen Empfehlungen zur kostengünstigen Sanierung, dass die alten Fenster auszutauschen sind. Frage: Muss ich für den 20%-Zuschuss und das günstige Darlehen noch einmal einen Energieberater beauftragen?
Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete Empfehlungen zur Sanierung. Er ist Voraussetzung für den 5-prozentigen iSFP-Bonus bei der Förderung der neuen Fenster und wird selbst zu 50 Prozent gefördert. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung für die Energieberatung".
Möchten Sie die Förderung der Fenster ohne den iSFP beantragen, ist das auch möglich. Die Förderung sinkt dann allerdings auf 15 Prozent. Außerdem können Sie ohne iSFP nur 30.000 statt 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit anrechnen.
Ob mit oder ohne iSFP: Um die Förderung für den Fenstertausch beantragen zu können, benötigen Sie ebenfalls einen Energieberater. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie dabei richtig vorgehen.
Ohne Energieberater können Sie stattdessen den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. Wichtig: Um hier von der vollen Förderung zu profitieren, muss Ihre Steuerlast hoch genug sein.
Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.