Hiermit möchte ich ihnen mitteilen, dass bei uns vor kurzem die Fenster ausgetauscht wurden. Dann habe ich ihren Bericht zur Förderung gesehen. Und da wollte ich mal nachfragen, ob es uns zusteht, so einen Zuschuss zu beantragen?
Leider nicht. Denn die Förderung für neue Fenster, die es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt, ist vor der Sanierung zu beantragen. Wie das funktioniert erklären wir im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".
Nachträglich können Sie jedoch die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. So zieht das Finanzamt 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Steuerlast ab. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das funktioniert.