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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für einen Fenstertausch nachträglich beantragen?

Frage von Alexander S. am 22.08.2021 

Ich habe die Dachfenster in meinem Gebäude (2 Stk.) erneuern lassen. Jetzt wollte ich über BAFA die 20 % Förderung beantragen. Das geht aber nicht ohne einen Energieberater. Können Sie mir eventuell helfen, wie hier die Vorgehensweise ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

BAFA- bzw. BEG-Fördermittel für den Austausch der Fenster können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie die entsprechenden Anträge vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen stellen. 


Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie aber den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Dabei können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Möglich ist das über die kommenden Einkommensteuererklärungen. Sie benötigen allerdings eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.

Voraussetzung für den Steuerbonus für die Sanierung ist, dass die neuen Dachfenster einen U-Wert von 1,0 W/m²K erreichen. Ist der Wert höher, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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