Ich habe die Dachfenster in meinem Gebäude (2 Stk.) erneuern lassen. Jetzt wollte ich über BAFA die 20 % Förderung beantragen. Das geht aber nicht ohne einen Energieberater. Können Sie mir eventuell helfen, wie hier die Vorgehensweise ist?
BAFA- bzw. BEG-Fördermittel für den Austausch der Fenster können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie die entsprechenden Anträge vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen stellen.
Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie aber den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Dabei können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Möglich ist das über die kommenden Einkommensteuererklärungen. Sie benötigen allerdings eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.
Voraussetzung für den Steuerbonus für die Sanierung ist, dass die neuen Dachfenster einen U-Wert von 1,0 W/m²K erreichen. Ist der Wert höher, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative.
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