Wir haben Anfang des Jahres neue Fenster in unserem Haus einbauen lassen, 3-fach Verglasung. Ist es möglich, im Nachhinein eine BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen dafür zu bekommen und was würde man dafür benötigen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Nachträglich können Sie nur den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der angefallenen Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist das Einhalten der technischen Mindestanforderungen für die Förderung der Fenster (U-Wert von 0,95 W/m²K bei Fenstern ohne Sonderverglasung). Erfüllen Sie die Vorgaben nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Mit diesem können Sie 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten von der Steuer absetzen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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