Wir wollen unsere alten Fenster durch neue Fenster (Uw < 0.95) austauschen lassen. Ein iSFP von einem Energieberater mit einem entsprechenden Paket für die Fenster liegt bei uns auch vor. Kritisch ist, dass wir gleichzeitig eine zusätzliche Terrassentür einbauen wollen, dort wo es aktuell keine gibt (also Tür statt Wand). Kann man bei der BAFA auch diese neue Terrassentür mit angeben, damit sie auch gefördert wird? Ziel der zusätzlichen Tür für uns ist selbstverständlich nicht die Isolierung (die Wand bietet eine bessere Isolierung), sondern die Funktion.
Ja, auch in diesem Fall können Sie die Förderung für neue Fenster für sich nutzen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5.1) der BEG EM Richtlinie. Hier heißt es: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen [..], darunter: [...] b) Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;".
Voraussetzung ist, dass Sie die technischen Vorgaben erfüllen und die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Achten Sie auch darauf, dass die Mindesthöhe der förderbaren Kosten ab 2023 voraussichtlich von 2.000 Euro auf 5.000 Euro (brutto) ansteigt. Liegen die Kosten darunter, sollten Sie die Mittel noch 2022 beantragen. Für die Umsetzung haben Sie ab Erhalt des Zuwendungsbescheides in der Regel 24 Monate Zeit.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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