Ist der Einbau eines neuen Fensters förderfähig, wenn zuvor an dieser Stelle keine vorhanden war - also kein Austausch? Dadurch verschlechtert sich i.d.R. ja der U-Wert des Bauteils Wand oder Dach.
Auch bei einem Neueinbau des Fensters ist eine Förderung möglich. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5.1 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, darunter: [...] Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;".
Voraussetzung ist das Einhalten der technischen Mindestanforderungen zur Förderung neuer Fenster (zum Beispiel: U-Wert von 0,95 W/m²K; Kosten von mind. 2.000 Euro brutto etc.). Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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