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Expertenrat

Gibt es die Förderung für neue Fenster nur, wenn wir auch eine Laibungsdämmung anbringen?

Frage von Werner B. am 02.07.2025 

Ich bin Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses, Baujahr 1903. Die Außenwände des Hauses wurden mit Ziegelsteinen, bei einer Wanddicke von ca. 40 cm, erstellt. Im Jahr 2024 haben wir einen Energieberater mit der Erstellung eines iSFP beauftragt. Laut iSFP sollen u.a. die Fenster und Balkontüren ausgetauscht werden.

Durch einen weiteren Energieberater aus dem Bekanntenkreis eines anderen Miteigentümers sind abweichende Anforderungen an den förderungsfähigen Einbau von Fenstern und Balkontüren bekannt geworden. Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Müssen nach dem Einbau der neuen Fenster und Balkontüren die innen liegenden Laibungen gedämmt werden, um für die Fenster und Balkontüren eine BAFA-Förderung zu erhalten?

2. Werden auch neue Fenster und Balkontüren von der BAFA gefördert, wenn im Jahr 2003 einige der (ur)alten Fenster und Balkontüren durch neuere mit Isolierverglasung ersetzt wurden? (Die neuen Fenster und Balkontüren sollen in Gegensatz zu den alten Fenstern und Balkontüren Sprossen enthalten bleibe.)

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die tatsächlich ersetzten Fenster und Balkontüren. Die bestehenden bekommen in diesem Fall keine Beachtung.

Geht es um die technischen Mindestanforderungen, setzt der Fördergeber einen U-Wert von 0,95 W/m²K voraus. Zudem ist auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten. Das kann je nach Ausführung eine Laibungsdämmung voraussetzen. Die technischen FAQ zur BEG-Förderung verweisen dazu im Punkt 2.05 auf das VFF Merkblatt ES.06 (Handlungsempfehlungen zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung mit Fenstern). Dieses sieht in der Regel eine Laibungsdämmung vor, um die Gefahr von Feuchteschäden und Schimmel zu reduzieren. Eine konkrete Auskunft bekommen Sie nach einer Vor-Ort-Besichtigung durch einen bautechnisch erfahrenen Energieberater aus Ihrer Region.


Denken Sie daran, dass bei einem Austausch von mehr als 1⁄3 der Fenster im Haus auch eine feuchtetechnische Untersuchung erfolgen muss. Infrage kommt zum Beispiel das Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?".

Übrigens: Wie Sie die Förderung der Fenster richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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