Muss ein Fensterelement im kalten Treppenhaus den gleichen Uw-Wert haben, wie ein normales Fenster Uw 0,95 W/m²?
Geht es um die GEG-Anforderungen, gelten diese nur für Bauteile, die auch Bestandteil der wärmeumschließenden Hüllfläche sind. Das heißt: Ist das Treppenhaus kalt und nicht beheizt, sind hier keine Anforderungen zu erfüllen. Ähnlich verhält es sich auch bei der Förderung der neuen Fenster. Handelt es sich um einen Teil der wärmeumschließenden Hüllfläche und möchten Sie Fördermittel für die neuen Fenster bekommen, müssen Sie die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie erfüllen und einen Uw-Wert von 0,95 W/m²K erreichen. Ausnahmen gibt es hier nur für Sonderverglasungen (Schallschutz, Einbruchschutz etc.).
Wie Sie die Förderung für neue Fenster richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.