Wird ein U-g-Wert von 0,7 W/m²K bei Doppelglasfenster gefördert?
Voraussetzung für die Förderung neuer Fenster ist ein Fenster-U-Wert (Uw) von 0,95 W/m²K. Dieser hängt neben dem Glas-U-Wert (Ug) auch vom U-Wert des Rahmens (Uf) ab.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter/Fensterbauer bestätigen, dass der Uw-Wert bei maximal 0,95 W/m²K liegt, um Fördermittel zu erhalten. Ihr Energieberater prüft das und stellt daraufhin die Bestätigung zum Antrag bzw. die technische Projektbeschreibung aus. Mit dieser können Sie BEG-Zuschüsse und -Förderkredite beantragen. Tauschen Sie nur die Scheiben aus, ist der Grenzwert mit 1,3 W/m²K höher und somit leichter zu erreichen.
Übrigens: Nehmen Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Fenster-Förderung in Anspruch, benötigen Sie keine Energieberater-Bestätigung. In diesem Fall muss Ihr Handwerker jedoch bestätigen, dass er die Fenster fachgerecht und gemäß der Fördervorgaben eingebaut hat.
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