Welche Förderung erhalte ich für den Austausch von Fenstern und die Außendämmung?
Fördermittel gibt es hier über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Für die ersten beiden Angebote sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Dafür bekommen sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent der Kosten oder steuerliche Vergünstigungen in Höhe von 20 Prozent. Entscheiden Sie sich für die Zuschussvariante zur Förderung von Fenstertausch und Dämmung, können Sie diese mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren.
Welche technischen Anforderungen im Detail bestehen, erklären wir in den Beiträgen zur Förderung des Fenstertauschs und zur Förderung der Dämmung. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, lesen Sie in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen". Denken Sie daran, dass Sie die BEG-Förderung vor Maßnahmenbeginn beantragen müssen. Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie hingegen auch nachträglich geltend machen.
Erfüllen Sie die technischen Mindestanforderungen nicht, können Sie auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten nachträglich von der Steuer absetzen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das richtig funktioniert.