Ich möchte ggf. die Fenster in meiner vermieteten Eigentumswohnung austauschen und in jedem Fall Rollläden einbauen lassen. Dafür benötige ich einen Überblick über Förderungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen.
Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m²K erreichen (Ausnahmen bei Ertüchtigung oder Denkmalschutz). Sie müssen die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragen und bekommen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Anrechenbar sind dabei Kosten von 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Außerdem können Sie dann Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen. Wichtig ist allerdings, dass der iSFP die Maßnahme Fenstertausch enthält.
Beantragen Sie Fördermittel für neue Fenster, können Sie die Kosten der neuen Rollläden ohne weitere Auflagen mit angeben. Rüsten Sie nur die Rollläden nach oder lassen Sie neue Rollläden einbauen, ohne eine Förderung für die neuen Fenster zu beantragen, erhalten Sie ebenfalls einen Zuschuss zum sommerlichen Wärmeschutz. Mit den gleichen Konditionen wie oben fördert der Staat dabei den Einbau von Verschattungseinrichtungen. Diese müssen parallel zur Glasfläche eingebaut werden und über eine optimierte Tageslichtversorgung verfügen – zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung.
Bitte beachten Sie, dass Sie Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern mit der WEG abstimmen müssen. Hier gelten die Vorgaben des WEG-Gesetzes.
Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.