Wenn Fenster nur teilweise bei einem Objekt über BEG-EM gefördert wurden, kann innerhalb der Sperrfrist der Rest der Fenster auch gefördert werden?
Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel für eine identische Maßnahme beantragen, ist das möglich. Sie müssen beide Vorhaben aber strikt voneinander trennen – zum Beispiel durch eine eindeutige Bezeichnung der Fenster, eigene Aufträge und separate Rechnungen. Auf diese Weise beugen Sie einer untersagten Doppelförderung vor.
Weitere Informationen zur Förderung der Fenster geben wir im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Fenstertausch". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neuen Fenster.