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Expertenrat

Gibt es einen Zuschuss, wenn wir die alten Fenster durch neue mit Zweifachverglasung austauschen?

Frage von Andreas K. am 15.01.2020 

Wir haben ein altes Haus (1958) gekauft und wollen es jetzt komplett renovieren. Um Schimmelbildung vorzubeugen, wollen wir anstatt einer Dreifachverglasung nur eine Zweifachverglasung wählen. Gibt es für den kompletten Austausch der alten Fenster hin zu einer Zweifachverglasung ein Förderprogramm mit einem finanziellen Zuschuss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um Fördermittel für den Fenstertausch zu erhalten, müssen die neuen Fenster einen sehr guten U-Wert erreichen. Grenzwerte liegen hier bei 0,95 W/m²K für "einfache" Fenster und 1,1 W/m²K für barrierearme oder einbruchsichere Fenster.

Mit einer Zweifachverglasung sind in der Regel U-Werte von bis zu 1,1 W/m²K möglich. Um bessere Werte zu erreichen, müssen Sie auf dreifach verglaste Fenster ausweichen.

Die U-Werte von Außenwänden ihrer Baualtersklasse liegen je nach Konstruktion zwischen 0,7 und 1,4 W/m²K. Um Feuchteschäden zu vermeiden, sollte der U-Wert der Fenster schlechter sein. Denn dann bildet sich Kondenswasser zunächst an den Glasflächen und Sie können rechtzeitig lüften.

Entscheiden Sie sich für barrierearme oder einbruchsichere Fenster könnten Sie die Förderanforderungen also auch mit Zweischeibenfenstern erfüllen. Möglich ist darüber hinaus auch der Einbau von Fenstern mit einem besseren U-Wert. In diesem Fall müssen Sie unter umständen mit einer Lüftungsanlage (zum Beispiel dezentrale Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) für einen ausreichenden Feuchteschutz sorgen.

Halten Sie die hohen technischen Anforderungen ein, bekommen Sie über das BAFA einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent der anfallenden Kosten. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Sanierung zusammen mit einem Energieberater beantragen. Erfüllen Sie die hohen technischen Anforderungen nicht, können Sie zumindest die Handwerkerkosten für den Fenstertausch steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Für das weitere Vorgehen empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater vor Ort. Der Experte kann den U-Wert der Außenwand einschätzen und aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie konkret haben. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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