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Expertenrat

Gibt es Fördermittel für den Fenstertausch nur mit Energieberater?

Frage von Martin D. am 10.01.2022 

Braucht man für die Beantragung der Förderung des Austauschs von Dachflächenfenstern und Fenstern einen Energieberater bzw. Energieeffizienzexperten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das kommt auf das Förderprogramm an. Für die Zuschüsse und Förderdarlehen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Energieberater Pflicht. Der Experte erstellt eine Bestätigung zum Antrag sowie nach der Durchführung und gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, bekommen Sie Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse für Darlehen in Höhe von 20 bis 25 Prozent der Kosten.

Beantragen Sie den Steuerbonus für die Sanierung, wird ein Energieberater empfohlen. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Die maximale Höhe der Förderung ist dabei auf 40.000 Euro bzw. die Höhe Ihrer Einkommensteuerlast begrenzt.

Wichtig zu wissen: In beiden Fällen bekommen Sie Fördermittel für neue Fenster und Dachfenster nur dann, wenn eine Fachfirma die Arbeiten umsetzt. Die BEG-Mittel sind darüber hinaus bereits vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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