Nach dieser Heizsaison plane ich, meine 25 Jahre alte Ölheizung durch den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Freiberg/Sachsen zu ersetzen. Der Anschluss ist realisierbar und kommt in die genaue Planung und Kostenaufstellung. Kann ich für diese Maßnahme Fördermittel beantragen?
Fördermittel für den Fernwärmeanschluss erhalten Sie, wenn das Fernwärmenetz einen Erneuerbare-Energien-Anteil von mindestens 25 Prozent aufweist. Ist das der Fall, haben Sie Anrecht auf Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 30 Prozent. Liegt der EE-Anteil im Fernwärmenetz bei 55 Prozent oder sogar darüber, steigt die Förderrate auf 35 Prozent an. Hinzu kommt jeweils der Ölheizungs-Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent.
Die Mittel erhalten Sie für alle erforderlichen Material- und Handwerksleistungen. Bleibt die Übergabestation Eigentum des Netzbetreibers, können Sie die Ausgaben dafür jedoch nicht anrechnen, um eine Doppelförderung durch Sie und den Netzbetreiber auszuschließen. Alle anderen Kosten sind aber auch in diesem Fall förderfähig.
Beantragen können Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Darlehen mit Tilgungszuschuss). Einen Energieberater müssen Sie dazu nicht beauftragen.
Haben Sie den Antragszeitpunkt bereits verpasst, können Sie nachträglich auch den 20-prozentigen Steuerbonus für die Sanierung für sich nutzen.