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Expertenrat

Kann ich eine Förderung für den Anschluss an das Fernwärmenetz beantragen?

Frage von Ulf S. am 29.10.2021 

Nach dieser Heizsaison plane ich, meine 25 Jahre alte Ölheizung durch den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Freiberg/Sachsen zu ersetzen. Der Anschluss ist realisierbar und kommt in die genaue Planung und Kostenaufstellung. Kann ich für diese Maßnahme Fördermittel beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für den Fernwärmeanschluss erhalten Sie, wenn das Fernwärmenetz einen Erneuerbare-Energien-Anteil von mindestens 25 Prozent aufweist. Ist das der Fall, haben Sie Anrecht auf Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 30 Prozent. Liegt der EE-Anteil im Fernwärmenetz bei 55 Prozent oder sogar darüber, steigt die Förderrate auf 35 Prozent an. Hinzu kommt jeweils der Ölheizungs-Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent.


Die Mittel erhalten Sie für alle erforderlichen Material- und Handwerksleistungen. Bleibt die Übergabestation Eigentum des Netzbetreibers, können Sie die Ausgaben dafür jedoch nicht anrechnen, um eine Doppelförderung durch Sie und den Netzbetreiber auszuschließen. Alle anderen Kosten sind aber auch in diesem Fall förderfähig.

Beantragen können Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Darlehen mit Tilgungszuschuss). Einen Energieberater müssen Sie dazu nicht beauftragen.

Haben Sie den Antragszeitpunkt bereits verpasst, können Sie nachträglich auch den 20-prozentigen Steuerbonus für die Sanierung für sich nutzen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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