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Expertenrat

Wann und wie stelle ich den Antrag zur Förderung der Fernwärme?

Frage von Rudolf V. am 06.05.2024 

Ich bekomme Ende dieses Jahres, aber wahrscheinlich erst im Sommer 2025, einen Fernwärmeanschluss (Leitungen werden im Ort gerade verlegt). Kostenvoranschlag vom Heizungsmonteur für dieses Jahr könnte ich bekommen.

Frage:
1. Wann reiche ich den Förderantrag ein (jetzt schon, oder kurz vor dem Einsatz der Heizungsfirma?)
2. Kann ich den Förderantrag ändern, wenn zwischenzeitlich die Preise steigen?
3. Wenn ich nächsten Sommer einreiche, ist dann zu befürchten, dass die Fördermittel verbraucht sind?
4. Der reine Fernwärmeanschluss vom Lieferanten inkl. gemieteten Wärmetauscher kostet mich 2.500,00 €. Kann ich diese Summe in den Förderantrag mit angeben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Heizungsförderung muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie einen Liefer- / Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Wie die Antragstellung bei der KfW im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Die Kosten im Förderantrag lassen sich leider nicht nach oben korrigieren, wenn der Antrag bestätigt und die Widerspruchsfrist (4 Wochen) abgelaufen ist. Aus diesem Grund empfiehlt der Fördergeber, die Kosten im Antrag etwas anzuheben. Nach Abschluss der Maßnahme wird die tatsächliche Förderung dann auf die tatsächlich angefallenen Kosten reduziert.

Wie lange die Fördermittel verfügbar sind, können wir aktuell nicht mit Gewissheit sagen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie nach Zusage 36 Monate Zeit haben, die Maßnahme umzusetzen. Haben Sie eine Bestätigung bekommen, ist die Förderung auch zugesichert.

Zu Ihrer letzten Frage: Die von Ihnen genannten Kosten können Sie ansetzen. Hinzu kommen die Handwerkerkosten und ein gewisser Sicherheitsaufschlag.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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