Ist die Neuanschaffung meiner Fernwärme-Übergabestation (EFH) förderfähig? Ich frage vor dem Hintergrund, dass die Anlage (Bj. 2000) reparaturbedürftig wäre.
Einerseits sind manche Komponenten (z. B. Samson Steuergerät) nicht mehr am Markt. Andererseits könnte mit der Neuanschaffung laut Installateur vermieden werden, dass immer mal wieder die Anlage instandgesetzt werden muss, wofür Wasser abgelassen werden müsse usw. (wobei immer relativ großer Aufwand entstehe).
Auch sind in der bisherigen Anlage z. T. alte Pumpen verbaut, die nach heutigem Stand nicht mehr eingebaut werden dürfen.
Die Neuanschaffung würde diese Probleme umgehen und ermöglichen, sofort Technik auf dem neuesten Stand zu haben.
Könnte dann evtl. die in Ihrem Artikel 'Förderung für Nahwärme...' vom 02.01.2024 erwähnte Übergangsfrist "Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden." zutreffen?
Die installierte Heizungstechnik spielt bei der Förderung der Heizung keine Rolle. Das heißt: Sie können die neue BEG-Förderung für die Fernwärme beantragen. Die Übergangsfrist gilt. Dadurch ist es möglich, Maßnahmen bis zum 31. August 2024 zu beginnen und die Förderung nachträglich bis zum 30. November 2024 zu beantragen. Sicherer ist es allerdings, die Förderung vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus beim Austausch einer Fernwärmeheizung nicht bekommen. Sie können aber den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen, wenn das Haushaltseinkommen bei nicht mehr als 40.000 Euro im Jahr liegt.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Vergleichs-Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.