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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für eine neue Übergabestation an das Nah-/Fernwärmenetz?

Frage von Sebastian T. am 27.04.2021 

Ich hätte eine Frage zur Förderung von Wärmenetzen durch das BAFA BEG EM (Heizungsanlagen). In der Richtlinie steht unter "5.3 i) Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz", dass auch die Erneuerung eines Anschlusses gefördert wird. Wenn also die 25 % aus EE erreicht werden, wird dann eine Erneuerung der Wärmeübergabestation (auf Kosten und im weiteren Besitz des Hauseigentümers) genauso gefördert, wie es bei einem Umstieg von Fernwärme auf Wärmepumpe wäre?

Sind ferner neben den Kosten für Verteilung/FBH auch die Kosten für eine RLT mit WRG, welche mittels Smart Home alle Anlagenteile verbindet, unter der BEG EM (Heizungsanlagen) förderfähig? Und wenn ja, werden die gesamten Kosten (Heizanlage, RLT und Smart Home) dann unter "5.3 Heizanlagen" in der TPB eingetragen oder aufgeschlüsselt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel erhalten Sie unter anderem für den Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz, dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien gespeist wird. Haben Sie bereits einen solchen Anschluss, gibt es Fördermittel für Ersatzinvestitionen immer dann, wenn sich dadurch eine energetische Verbesserung ergibt. Ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste prüft und bestätigt das.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Förderung und werden selbst Eigentümer der neuen Übergabestation, können Sie auch sämtliche erforderlichen Umfeldmaßnahmen fördern lassen. Das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten gibt einen Überblick, welche das sind.

Die Lüftungsanlage können Sie auch über die BEG EM fördern lassen, wenn diese die hohen technischen Vorgaben erfüllt. Relevant ist dann der Punkt 5.2 Anlagentechnik. Zur Beantragung der Fördermittel benötigen Sie einen Energieberater.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Lüftung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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